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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern und einzelnen Hostelbetten seitens der Baccos GmbH zur Beherbergung, sowie für alle im Verhältnis zu Vertragspartnern erbrachten oder von diesen zu erbringenden Leistungen.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei der mietweisen Überlassung von Hostelzimmern an Kunden, die durch Dritte buchen ließen. Der Dritte steht hierfür wie für eine eigene Verpflichtung ein, sofern er gegenüber der Baccos GmbH eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung oder sonstige Überlassung der vermieteten Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Baccos GmbH.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder des sonstigen Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Vertragspartners durch die Baccos GmbH zustande. Der Baccos GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung per e-mail zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind die Baccos GmbH einerseits und der Kunde oder der sonstige Vertragspartner andererseits. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser der Baccos GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelaufnahmevertrag und aller sonstigen Verpflichtungen aus Vereinbarungen mit der Baccos GmbH, sofern der Baccos GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Die Baccos GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung der Baccos GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden und sonstiger Vertragspartner 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und die sechsmonatige Verjährungsfrist gelten zugunsten der Baccos GmbH auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Bezahlung, Aufrechnung
  1. Die Baccos GmbH ist verpflichtet, die vom Vertragspartner gebuchte Anzahl von Betten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Die Leistungen seitens der Baccos GmbH umfassen bei der reinen Betten Reservierung durch den Vertragspartner insbesondere die Bereitstellung einzelner oder mehrerer Betten mit Matratze und Kopfkissen inkl. Bezug. Die Benutzung von Duschen, Bädern, Toiletten und Warmwasser ist im Preis eingeschlossen. Handtücher werden grundsätzlich nicht gestellt. Abweichend hiervon werden Handtücher im baxpax downtown bei der Buchung von Einzel- und Doppelzimmern gestellt und sind dabei im Zimmerpreis eingeschlossen.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Vorauszahlung für die Bettenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Baccos GmbH zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlaßte Leistungen und Auslagen der Baccos GmbH an Dritte sowie im Falle, dass der Vertragspartner die Betten oder die sonstige Leistung durch Dritte bestellen ließ.
  4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von Ihm gebuchten oder jedenfalls genutzten Betten jeweils im voraus und spätestens bei Anreise mindestens für die unmittelbar folgende Nacht vollständig zu bezahlen. Bei einer Buchung oder sonstigen Nutzungsüberlassung über mehrere Tage hinweg ist der Vertragspartner berechtigt, jeweils tageweise im voraus zu bezahlen.
  5. Bei Inanspruchnahme von Sonderangeboten oder Aktionstarifen kann pro Gast nur eine Art der Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Eine Kombination mehrerer Sonderangebote ist ausgeschlossen. Sonderangebote oder Aktionstarife gelten nur für Walk Inns oder bei direkter Buchung, sei es telefonisch, schriftlich oder online über unsere eigenen Homepages.
  6. Die zwischen den Parteien vereinbarten Preise schließen den jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Baccos GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
  7. Die Preise können von der Baccos GmbH ferner geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmerkategorie, der Anzahl der gebuchten Betten, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger Leistungen der Baccos GmbH wünscht und die Baccos GmbH dem zustimmt.
  8. Der Vertragspartner hat bei Abschluß des Vertrags über eine Buchung von 6 oder mehr Personen oder bei Buchung von einzelnen oder mehreren Einzel- oder Doppelzimmern oder wenn der Gesamtpreis der Buchung Euro 100,- oder mehr beträgt mindestens eine Vorauszahlung in der Höhe von 50 % des zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Bettenpreises zu bezahlen. Die gesamthaft zu bezahlende Vorauszahlungssumme ergibt sich aus der Multiplikation der Vorauszahlung pro Bett mit der Anzahl der vom Vertragspartner gebuchten Betten. Der Restbetrag wird nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen zur Bezahlung fällig.
  9. Rechnungen der Baccos GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Baccos GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Baccos GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Baccos GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.
  10. Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Baccos GmbH aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Vertragspartners (Abbestellung, Stornierung)
  1. Ein Rücktritt des Vertragspartners von dem mit der Baccos GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Baccos GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Vertragspartner die vertraglich vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Baccos GmbH oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern zwischen der Baccos GmbH und dem Vertragspartner ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Vertragspartner bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche seitens der Baccos GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Vertragspartners erlischt, wenn dieser nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Baccos GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Baccos GmbH oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  3. Der Vertragspartner kann im Rahmen einer Betten- oder Zimmerreservierung vom Vertrag zurücktreten, ohne für direkte Schäden aufgrund der Stornierung der Buchung haften zu müssen, wenn die Stornierung mindestens 24 Stunden vor dem Anreisetag erfolgt Bei einem später erfolgten Rücktritt wird dem Vertragspartner der vereinbarte Preis für die erste Nacht in Rechnung gestellt.
  4. Die Baccos GmbH behält sich die Geltendmachung des Ersatzes des weiteren, nicht direkt aus der Stornierung der Buchung resultierenden Schadens vor. Hierbei hat die Baccos GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Betten sowie die eingesparten Aufwendungen und sonstige mit der Stornierung der Buchung in Zusammenhang stehenden Einnahmen anzurechnen.
  5. Der Baccos GmbH steht es frei, den ihr entstehenden und vom Vertragspartner zu ersetzenden weiteren Schaden zu pauschalieren. Der Vertragspartner ist dann verpflichtet, maximal 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für ein Hostelbett multipliziert mit der Anzahl der gebuchten Betten in der gebuchten Zimmerkategorie zu bezahlen. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass kein weiterer Schaden entstanden oder der der Baccos GmbH entstandene weitere Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt der Baccos GmbH
  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Vertragspartners innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Baccos GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Betten vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage der Baccos GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Baccos GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Baccos GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist die Baccos GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
    • höhere Gewalt oder andere von der Baccos GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer oder einzelne Betten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Vertragspartners oder des Nutzungszwecks, gebucht werden;
    • Die Baccos GmbH begründeten Anlaß zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Baccos GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Baccos GmbH zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen Paragraph 1 Absatz 2 vorliegt.
  4. Die Baccos GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt der Baccos GmbH entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe, Verhalten im Haus
  1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Unterbringung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15:00 h des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Der Vertragspartner akzeptiert mit Buchung von einen oder mehreren Betten oder Zimmern die Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und Betten der Baccos GmbH spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Baccos GmbH über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des oder der Zimmer oder der Betten bis 12:00 Uhr Euro 5,--, sowie bei einer Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen. Bei einer Nutzung über 18:00 Uhr hinaus kann die Baccos GmbH dem Kunden 100% des Listenpreises in Rechnung stellen. Dem Vertragspartner steht es frei, der Baccos GmbH nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung der Baccos GmbH
  1. Die Baccos GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Baccos GmbH zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Baccos GmbH auftreten, wird die Baccos GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet die Baccos GmbH dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Bettenpreises, höchstens Euro 3.500.-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu Euro 800,--. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert entsprechend den gesetzlichen Bedingungen für eingebrachte Sachen zudem im Hostel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Die Baccos GmbH empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Baccos GmbH Anzeige macht (§ 703 BGB).
  3. Für die unbeschränkte Haftung der Baccos GmbH gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz in der Hostelgarage oder auf einem Hostelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder bei der Beschädigung von auf dem im Eigentum oder von der Baccos GmbH angemieteten oder gepachteten oder auf sonstige Art und Weise berechtigt genutzten Gelände abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen jeglicher Art, Anhängern oder Fahrrädern und deren Inhalt haftet die Baccos GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Baccos GmbH.
  5. Die Baccos GmbH stellt Ihren Gästen Fahrräder stunden- oder tageweise gegen Entgelt zur Verfügung. Die Nutzung der bei der Baccos GmbH angemieteten Fahrräder erfolgt dabei stets auf eigene Gefahr. Die Baccos GmbH stellt die Räder in verkehrstauglichem Zustand zur Verfügung. Dies entbindet den Vertragspartner nicht davon, die Funktionsfähigkeit aller sicherheitsrelevanten Komponenten vor Inbetriebnahme des jeweiligen Fahrrades selbst zu überprüfen. Der Gast ist verpflichtet, mit den Rädern im Rahmen der geboten Sorgfalt umzugehen. Schadensersatzansprüche gegen die Baccos GmbH sind außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen. Treten während des Gebrauchs der Räder Schäden an Ihnen auf, ist die Baccos GmbH bei Rückgabe unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Baccos GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch und gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Der Gast übermittelt hierzu seine Anschrift vorzugsweise per e-mail. Schadensersatzansprüche gegen die Baccos GmbH sind außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen.
Schlußbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Baccos GmbH.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Baccos GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 A bsatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Baccos GmbH.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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