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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§1
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Geltungsbereich
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hostelzimmern und einzelnen Hostelbetten seitens der
Baccos GmbH zur Beherbergung, sowie für alle im Verhältnis zu
Vertragspartnern erbrachten oder von diesen zu erbringenden Leistungen.
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Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei der mietweisen Überlassung
von Hostelzimmern an Kunden, die durch Dritte buchen ließen. Der Dritte
steht hierfür wie für eine eigene Verpflichtung ein, sofern er gegenüber
der Baccos GmbH eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.
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Die Unter- oder Weitervermietung oder sonstige Überlassung der vermieteten
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Baccos GmbH.
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Geschäftsbedingungen des Kunden oder des sonstigen Vertragspartners finden
nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
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§2
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Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung
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Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Vertragspartners
durch die Baccos GmbH zustande. Der Baccos GmbH steht es frei,
die Zimmerbuchung per e-mail zu bestätigen.
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Vertragspartner sind die Baccos GmbH einerseits und der Kunde
oder der sonstige Vertragspartner andererseits. Hat ein Dritter
für den Kunden bestellt, haftet dieser der Baccos GmbH gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Hostelaufnahmevertrag und aller sonstigen Verpflichtungen aus
Vereinbarungen mit der Baccos GmbH, sofern der Baccos GmbH eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
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Die Baccos GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im nicht leistungstypischen
Bereich ist die Haftung der Baccos GmbH auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
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Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden
und sonstiger Vertragspartner 6 Monate.
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Diese Haftungsbeschränkung und die sechsmonatige Verjährungsfrist
gelten zugunsten der Baccos GmbH auch bei Verletzung von
Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei positiver Vertragsverletzung.
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§3
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Leistungen, Preise, Bezahlung, Aufrechnung
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Die Baccos GmbH ist verpflichtet, die vom Vertragspartner
gebuchte Anzahl von Betten bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
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Die Leistungen seitens der Baccos GmbH umfassen bei der reinen
Betten Reservierung durch den Vertragspartner insbesondere die
Bereitstellung einzelner oder mehrerer Betten mit Matratze und
Kopfkissen inkl. Bezug. Die Benutzung von Duschen, Bädern, Toiletten
und Warmwasser ist im Preis eingeschlossen. Handtücher werden
grundsätzlich nicht gestellt. Abweichend hiervon werden Handtücher
im baxpax downtown bei der Buchung von Einzel- und Doppelzimmern
gestellt und sind dabei im Zimmerpreis eingeschlossen.
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Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Vorauszahlung
für die Bettenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Baccos
GmbH zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlaßte
Leistungen und Auslagen der Baccos GmbH an Dritte sowie im Falle,
dass der Vertragspartner die Betten oder die sonstige Leistung durch
Dritte bestellen ließ.
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Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von Ihm gebuchten oder
jedenfalls genutzten Betten jeweils im voraus und spätestens bei
Anreise mindestens für die unmittelbar folgende Nacht vollständig
zu bezahlen. Bei einer Buchung oder sonstigen Nutzungsüberlassung
über mehrere Tage hinweg ist der Vertragspartner berechtigt, jeweils
tageweise im voraus zu bezahlen.
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Bei Inanspruchnahme von Sonderangeboten oder Aktionstarifen kann pro
Gast nur eine Art der Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Eine
Kombination mehrerer Sonderangebote ist ausgeschlossen. Sonderangebote
oder Aktionstarife gelten nur für Walk Inns oder bei direkter Buchung,
sei es telefonisch, schriftlich oder online über unsere eigenen Homepages.
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Die zwischen den Parteien vereinbarten Preise schließen den jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz ein. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate
und erhöht sich der von der Baccos GmbH allgemein für derartige
Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
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Die Preise können von der Baccos GmbH ferner geändert werden, wenn
der Vertragspartner nachträglich Änderungen der gebuchten
Zimmerkategorie, der Anzahl der gebuchten Betten, der Aufenthaltsdauer
der Gäste oder sonstiger Leistungen der Baccos GmbH wünscht und die
Baccos GmbH dem zustimmt.
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Der Vertragspartner hat bei Abschluß des Vertrags über eine Buchung
von 6 oder mehr Personen oder bei Buchung von einzelnen oder mehreren Einzel-
oder Doppelzimmern oder wenn der Gesamtpreis der Buchung Euro 100,- oder mehr
beträgt mindestens eine Vorauszahlung in der Höhe von 50 % des zur
Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Bettenpreises zu bezahlen. Die gesamthaft
zu bezahlende Vorauszahlungssumme ergibt sich aus der Multiplikation der
Vorauszahlung pro Bett mit der Anzahl der vom Vertragspartner gebuchten Betten.
Der Restbetrag wird nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen zur
Bezahlung fällig.
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Rechnungen der Baccos GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Baccos GmbH ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Baccos GmbH berechtigt, Zinsen
in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinsatz der
Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der
Nachweis eines niedrigeren, der Baccos GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.
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Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung der Baccos GmbH aufrechnen oder mindern.
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§4
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Rücktritt des Vertragspartners (Abbestellung, Stornierung)
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Ein Rücktritt des Vertragspartners von dem mit der Baccos GmbH geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Baccos GmbH. Erfolgt diese nicht, so
ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Vertragspartner
die vertraglich vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in
Fällen des Leistungsverzuges der Baccos GmbH oder einer von ihr zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
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Sofern zwischen der Baccos GmbH und dem Vertragspartner ein Termin zum Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Vertragspartner bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche seitens
der Baccos GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Vertragspartners erlischt,
wenn dieser nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber der Baccos GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges
der Baccos GmbH oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vorliegt.
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Der Vertragspartner kann im Rahmen einer Betten- oder Zimmerreservierung vom Vertrag
zurücktreten, ohne für direkte Schäden aufgrund der Stornierung der
Buchung haften zu müssen, wenn die Stornierung mindestens 24 Stunden vor dem
Anreisetag erfolgt Bei einem später erfolgten Rücktritt wird dem Vertragspartner
der vereinbarte Preis für die erste Nacht in Rechnung gestellt.
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Die Baccos GmbH behält sich die Geltendmachung des Ersatzes des weiteren, nicht
direkt aus der Stornierung der Buchung resultierenden Schadens vor. Hierbei hat die
Baccos GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Betten sowie die eingesparten
Aufwendungen und sonstige mit der Stornierung der Buchung in Zusammenhang stehenden
Einnahmen anzurechnen.
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Der Baccos GmbH steht es frei, den ihr entstehenden und vom Vertragspartner zu
ersetzenden weiteren Schaden zu pauschalieren. Der Vertragspartner ist dann
verpflichtet, maximal 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für ein
Hostelbett multipliziert mit der Anzahl der gebuchten Betten in der gebuchten
Zimmerkategorie zu bezahlen. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass
kein weiterer Schaden entstanden oder der der Baccos GmbH entstandene weitere
Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
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§5
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Rücktritt der Baccos GmbH
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Sofern ein Rücktrittsrecht des Vertragspartners innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Baccos GmbH in diesem Zeitraum
ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Betten vorliegen und der Vertragspartner
auf Rückfrage der Baccos GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
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Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Baccos GmbH gesetzten
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die
Baccos GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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Ferner ist die Baccos GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
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höhere Gewalt oder andere von der Baccos GmbH nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
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Zimmer oder einzelne Betten unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Vertragspartners oder des
Nutzungszwecks, gebucht werden;
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Die Baccos GmbH begründeten Anlaß zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hostelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen der Baccos GmbH in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
der Baccos GmbH zuzurechnen ist;
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ein Verstoß gegen Paragraph 1 Absatz 2 vorliegt.
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Die Baccos GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
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Bei berechtigtem Rücktritt der Baccos GmbH entsteht kein Anspruch des
Vertragspartners auf Schadensersatz.
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§6
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Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe, Verhalten im Haus
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Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer. Die Unterbringung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
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Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15:00 h des vereinbarten
Anreisetags zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch
auf frühere Bereitstellung.
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Der Vertragspartner akzeptiert mit Buchung von einen oder mehreren Betten oder
Zimmern die Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung.
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Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und Betten der Baccos GmbH
spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann die Baccos GmbH über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus
für die zusätzliche Nutzung des oder der Zimmer oder der Betten bis 12:00
Uhr Euro 5,--, sowie bei einer Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises
in Rechnung stellen. Bei einer Nutzung über 18:00 Uhr hinaus kann die Baccos
GmbH dem Kunden 100% des Listenpreises in Rechnung stellen. Dem Vertragspartner
steht es frei, der Baccos GmbH nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist.
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§7
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Haftung der Baccos GmbH
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Die Baccos GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese
Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf
Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Baccos GmbH zurückzuführen
sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Baccos GmbH
auftreten, wird die Baccos GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
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Für eingebrachte Sachen haftet die Baccos GmbH dem Vertragspartner nach den
gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Bettenpreises,
höchstens Euro 3.500.-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis
zu Euro 800,--. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem
Höchstwert entsprechend den gesetzlichen Bedingungen für eingebrachte
Sachen zudem im Hostel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Die Baccos GmbH
empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die
Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich
nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
der Baccos GmbH Anzeige macht (§ 703 BGB).
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Für die unbeschränkte Haftung der Baccos GmbH gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
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Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz in der Hostelgarage oder auf einem
Hostelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder bei der
Beschädigung von auf dem im Eigentum oder von der Baccos GmbH angemieteten
oder gepachteten oder auf sonstige Art und Weise berechtigt genutzten Gelände
abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen jeglicher Art, Anhängern oder
Fahrrädern und deren Inhalt haftet die Baccos GmbH nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für
Erfüllungsgehilfen der Baccos GmbH.
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Die Baccos GmbH stellt Ihren Gästen Fahrräder stunden- oder tageweise
gegen Entgelt zur Verfügung. Die Nutzung der bei der Baccos GmbH angemieteten
Fahrräder erfolgt dabei stets auf eigene Gefahr. Die Baccos GmbH stellt die
Räder in verkehrstauglichem Zustand zur Verfügung. Dies entbindet den
Vertragspartner nicht davon, die Funktionsfähigkeit aller sicherheitsrelevanten
Komponenten vor Inbetriebnahme des jeweiligen Fahrrades selbst zu überprüfen.
Der Gast ist verpflichtet, mit den Rädern im Rahmen der geboten Sorgfalt
umzugehen. Schadensersatzansprüche gegen die Baccos GmbH sind außer
wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen. Treten während
des Gebrauchs der Räder Schäden an Ihnen auf, ist die Baccos GmbH bei
Rückgabe unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
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Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Die Baccos GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf
Wunsch und gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Der Gast übermittelt
hierzu seine Anschrift vorzugsweise per e-mail. Schadensersatzansprüche gegen
die Baccos GmbH sind außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
ausgeschlossen.
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§8
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Schlußbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Baccos GmbH.
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Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der
Baccos GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 A
bsatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand der Sitz der Baccos GmbH.
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Es gilt deutsches Recht.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
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