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AGB's

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hostel/Hotelzimmern und einzelnen Hostelbetten seitens der Mittes Backpacker Hostel Ltd. zur Beherbergung, sowie für alle im Verhältnis zu Vertragspartnern erbrachten oder von diesen zu erbringenden Leistungen.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei der mietweisen Überlassung von Hostelzimmern an Kunden, die durch Dritte buchen ließen. Der Dritte steht hierfür wie für eine eigene Verpflichtung ein, sofern er gegenüber der Mittes Backpacker Hostel Ltd. eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung oder sonstige Überlassung der vermieteten Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Mittes Backpacker Hostel Ltd..
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder des sonstigen Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
           
§2 Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Vertragspartners durch die Mittes Backpacker Hostel Ltd. oder durch die Unterzeichnung des Check-in Formulars seitens des Vertragspartners zustande. Der Mittes Backpacker Hostel Ltd. steht es frei, die Zimmerbuchung per e-mail zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind die Mittes Backpacker Hostel Ltd. einerseits und der Kunde oder der sonstige Vertragspartner andererseits. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser der Mittes Backpacker Hostel Ltd. gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelaufnahmevertrag und aller sonstigen Verpflichtungen aus Vereinbarungen mit der Mittes Backpacker Hostel Ltd., sofern der Mittes Backpacker Hostel Ltd. eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Die Mittes Backpacker Hostel Ltd. haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung der Mittes Backpacker Hostel Ltd. auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden und sonstiger Vertragspartner 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und die sechsmonatige Verjährungsfrist gelten zugunsten der Mittes Backpacker Hostel Ltd. auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei positiver Vertragsverletzung.
           
§3 Leistungen, Preise, Bezahlung, Aufrechnung

  1. Die Mittes Backpacker Hostel Ltd. ist verpflichtet, die vom Vertragspartner gebuchte Anzahl von Betten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Die Leistungen seitens der Mittes Backpacker Hostel Ltd. umfassen bei der reinen Betten Reservierung durch den Vertragspartner insbesondere die Bereitstellung einzelner oder mehrerer Betten mit Matratze und Kopfkissen inkl. Bezug. Die Benutzung von Duschen, Bädern, Toiletten und Warmwasser ist im Preis eingeschlossen. Handtücher und Bettwäsche werden grundsätzlich nicht gestellt.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Vorauszahlung für die Bettenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Mittes Backpacker Hostel Ltd. zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen der Mittes Backpacker Hostel Ltd. an Dritte sowie im Falle, dass der Vertragspartner die Betten oder die sonstige Leistung durch Dritte bestellen ließ.
  4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von Ihm gebuchten oder jedenfalls genutzten Betten jeweils im voraus und spätestens bei Anreise mindestens für die unmittelbar folgende Nacht vollständig zu bezahlen. Bei einer Buchung oder sonstigen Nutzungsüberlassung über mehrere Tage hinweg ist der Vertragspartner berechtigt, jeweils tageweise im voraus zu bezahlen.
  5. Bei Inanspruchnahme von Sonderangeboten oder Aktionstarifen kann pro Gast nur eine Art der Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Eine Kombination mehrerer Sonderangebote ist ausgeschlossen. Sonderangebote oder Aktionstarife gelten nur für Walk Inns oder bei direkter Buchung, sei es telefonisch, schriftlich oder online über unsere eigenen Homepages.
  6. Die zwischen den Parteien vereinbarten Preise schließen den jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Mittes Backpacker Hostel Ltd. allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
  7. Die Preise können von der Mittes Backpacker Hostel Ltd. ferner geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmerkategorie, der Anzahl der gebuchten Betten, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger Leistungen der Mittes Backpacker Hostel Ltd. wünscht und die Mittes Backpacker Hostel Ltd. dem zustimmt.
  8. Der Vertragspartner hat bei Abschluss des Vertrags über eine Buchung von 6 oder mehr Personen oder bei Buchung von einzelnen oder mehreren Einzel- oder Doppelzimmern oder wenn der Gesamtpreis der Buchung Euro 100,- oder mehr beträgt mindestens eine Vorauszahlung in der Höhe von 50 % des zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Bettenpreises zu bezahlen. Die gesamthaft zu bezahlende Vorauszahlungssumme ergibt sich aus der Multiplikation der Vorauszahlung pro Bett mit der Anzahl der vom Vertragspartner gebuchten Betten. Der Restbetrag wird nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen zur Bezahlung fällig.
  9. Rechnungen der Mittes Backpacker Hostel Ltd. ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Mittes Backpacker Hostel Ltd. ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Mittes Backpacker Hostel Ltd. berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Mittes Backpacker Hostel Ltd. der eines höheren Schadens vorbehalten.
  10. Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Mittes Backpacker Hostel Ltd. aufrechnen oder mindern.
           
§4 Rücktritt des Vertragspartners (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Vertragspartners von dem mit der Mittes Backpacker Hostel Ltd. geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Mittes Backpacker Hostel Ltd.. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Vertragspartner die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Mittes Backpacker Hostel Ltd. oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern zwischen der Mittes Backpacker Hostel Ltd. und dem Vertragspartner ein Termin zum Rücktritt vom Gruppenbelegungsvertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Vertragspartner bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche seitens der Mittes Backpacker Hostel Ltd. auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Vertragspartners erlischt, wenn dieser nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Mittes Backpacker Hostel Ltd. ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Mittes Backpacker Hostel Ltd. oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  3. Der Vertragspartner kann im Rahmen einer Betten- oder Zimmerreservierung vom Vertrag zurücktreten (sofern kein Gruppenbelegungsvertrag abgeschlossen wurde), ohne für direkte Schäden aufgrund der Stornierung der Buchung haften zu müssen, wenn die Stornierung mindestens 24 Stunden vor dem Anreisetag erfolgt. Bei einem später erfolgten Rücktritt wird dem Vertragspartner der vereinbarte Preis für die erste Nacht in Rechnung gestellt.
  4. Die Mittes Backpacker Hostel Ltd. behält sich die Geltendmachung des Ersatzes des weiteren, nicht direkt aus der Stornierung der Buchung resultierenden Schadens vor. Hierbei hat die Mittes Backpacker Hostel Ltd. die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Betten sowie die eingesparten Aufwendungen und sonstige mit der Stornierung der Buchung in Zusammenhang stehenden Einnahmen anzurechnen.
  5. Der Mittes Backpacker Hostel Ltd. steht es frei, den ihr entstehenden und vom Vertragspartner zu ersetzenden weiteren Schaden zu pauschalieren. Der Vertragspartner ist dann verpflichtet, maximal 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für ein Hostelbett multipliziert mit der Anzahl der gebuchten Betten in der gebuchten Zimmerkategorie zu bezahlen. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass kein weiterer Schaden entstanden oder der der Mittes Backpacker Hostel Ltd. entstandenen weiteren Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
           
§5 Rücktritt der Mittes Backpacker Hostel Ltd.

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Vertragspartners innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Mittes Backpacker Hostel Ltd. in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Betten vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage der Mittes Backpacker Hostel Ltd. auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Mittes Backpacker Hostel Ltd. gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Mittes Backpacker Hostel Ltd. ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist die Mittes Backpacker Hostel Ltd. berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
    • höhere Gewalt oder andere von der Mittes Backpacker Hostel Ltd. nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer oder einzelne Betten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Vertragspartners oder des Nutzungszwecks, gebucht werden;
    • Die Mittes Backpacker Hostel Ltd. begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Mittes Backpacker Hostel Ltd. in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Mittes Backpacker Hostel Ltd. zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen Paragraph 1 Absatz 2 vorliegt.
  4. Die Mittes Backpacker Hostel Ltd. hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt der Mittes Backpacker Hostel Ltd. entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.
           
§6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe, Verhalten im Haus

  1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Unterbringung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14:00 h des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Der Vertragspartner akzeptiert mit Buchung von einen oder mehreren Betten oder Zimmern die Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und Betten der Mittes Backpacker Hostel Ltd. spätestens um 11:00 h geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Mittes Backpacker Hostel Ltd. über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des oder der Zimmer oder der Betten bis 12:00 h Euro 5,--, sowie bei einer Nutzung bis 18:00 h 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen. Bei einer Nutzung über 18:00 h hinaus kann die Mittes Backpacker Hostel Ltd. dem Kunden 100 % des Listenpreises in Rechnung stellen. Dem Vertragspartner steht es frei, der Mittes Backpacker Hostel Ltd. nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
           
§7 Haftung der Mittes Backpacker Hostel Ltd.

  1. Die Mittes Backpacker Hostel Ltd. haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Mittes Backpacker Hostel Ltd. zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Mittes Backpacker Hostel Ltd. auftreten, wird die Mittes Backpacker Hostel Ltd. bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet die Mittes Backpacker Hostel Ltd. dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Bettenpreises, höchstens Euro 3.500.-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu Euro 800,--. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert entsprechend den gesetzlichen Bedingungen für eingebrachte Sachen zudem im Hostel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Die Mittes Backpacker Hostel Ltd. empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Mittes Backpacker Hostel Ltd. Anzeige macht (§ 703 BGB).
  3. Für die unbeschränkte Haftung der Mittes Backpacker Hostel Ltd. gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz in der Hostelgarage oder auf einem Hostelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder bei der Beschädigung von auf dem im Eigentum oder von der Mittes Backpacker Hostel Ltd. angemieteten oder gepachteten oder auf sonstige Art und Weise berechtigt genutzten Gelände abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen jeglicher Art, Anhängern oder Fahrrädern und deren Inhalt haftet die Mittes Backpacker Hostel Ltd. nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Mittes Backpacker Hostel Ltd..
  5. Die Mittes Backpacker Hostel Ltd. stellt Ihren Gästen Fahrräder stunden- oder tageweise gegen Entgelt zur Verfügung. Die Nutzung der bei der Mittes Backpacker Hostel Ltd. angemieteten Fahrräder erfolgt dabei stets auf eigene Gefahr. Die Mittes Backpacker Hostel Ltd. stellt die Räder in verkehrstauglichem Zustand zur Verfügung.
  6. Dies entbindet den Vertragspartner nicht davon, die Funktionsfähigkeit aller sicherheitsrelevanten Komponenten vor Inbetriebnahme des jeweiligen Fahrrades selbst zu überprüfen. Der Gast ist verpflichtet, mit den Rädern im Rahmen der geboten Sorgfalt umzugehen. Schadensersatzansprüche gegen die Mittes Backpacker Hostel Ltd. sind außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen. Treten während des Gebrauchs der Räder Schäden an Ihnen auf, ist die Mittes Backpacker Hostel Ltd. bei Rückgabe unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
  7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Mittes Backpacker Hostel Ltd. übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch und gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Der Gast übermittelt hierzu seine Anschrift vorzugsweise per e-mail. Schadensersatzansprüche gegen die Mittes Backpacker Hostel Ltd. sind außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen.
           
§8 Schlußbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Mittes Backpacker Hostel Ltd..
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Mittes Backpacker Hostel Ltd.. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Mittes Backpacker Hostel Ltd..
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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